Ob es um die Planung von klassifizierten inner- und außerörtlichen Straßen, Erschließungsmaßnahmen für Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten geht, um innerörtliche Straßen und Plätze, verkehrsberuhigte Bereiche oder Wegebau für Netzbetreiber, die Verkehrsanlagensparte ist seit über 40 Jahren eine tragende Säule der Infrastrukturplanungen der KIRCHNER Ingenieure.

Die Objektplanung für Verkehrsanlagen profitiert dabei durch die interdisziplinäre Nutzung eigener Fachabteilungen wie Vermessung, Wasserwirtschaft, Städtebau und Landschaftspflege mit allen notwendigen Ingenieurleistungen. Neben den eigentlichen Planungsleistungen für Verkehrsanlagen werden auch schalltechnische Untersuchungen und SiGeKo Leistungen von uns erbracht.

Erschließungsanlagen

Für öffentliche Auftraggeber, Erschließungsträger und private Investoren werden von uns Erschließungsmaßnahmen für Wohn- und Gewerbegebiete geplant. Diese beinhalten bei Bedarf eine vorläufige Erschließung, die erforderliche Abstimmung mit den Versorgungsträgern sowie die Erstellung der späteren öffentlichen Erschließungsanlagen jeweils beginnend mit der Vor- und Entwurfsplanung über die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bis zur örtlichen Bauüberwachung.

Für einzelne Gewerbeobjekte werden auch ganzheitliche Erschließungsmaßnahmen von uns betreut.

Straßen- und Verkehrswesen

Wir führen sowohl für die Straßenbauverwaltungen der Länder und Kommunen als auch für Großunternehmen und private Bauherren komplette Verkehrsplanungen durch. Dies gilt auch für die Umgestaltung, Anpassung und Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen in Innenstadtbereichen als auch in Ortsteilen. Die Verkehrsplanungen beinhalten u.a. folgende Leistungen:

  • Entwurfsvermessung einschl. Erstellung der Lageplangrundblätter
  • Erstellung der Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung für alle Gewerke
  • Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
  • Bauleitung und Abrechnung

Verkehrstechnische Untersuchungen

Wir bemessen und entwerfen alle Arten von Verkehrsanlagen. Dazu werden auch Leistungsfähigkeitsberechnungen nach HBS durchgeführt und im Bedarfsfall Verkehrsimulationen programmiert. Neben den klassischen Untersuchungen an Knotenpunkten und in Verkehrswegenetzen unterstützen wir Sie auch bei komplexeren Aufgaben, wie z. B. der Verkehrsentwicklungsplanung (VEP).

Ihre Untersuchungsinhalte könnten sein:

  • Ermittlung von Verkehrsströmen an Knotenpunkten und Verkehrsbelastungen auf Strecken
  • Verkehrsprognosen für Bauvorhaben oder geplante Bebauungsgebiete
  • Entwicklung von Erschließungskonzepten
  • Leistungsfähigkeitsberechnungen für Knotenpunkte und Kreisverkehrsplätze nach HBS
  • Erstellung von LSA-Signalprogrammen und LSA-Koordinierungen
  • Ermittlung der erforderlichen Ausbauparameter für Straßenverkehrsanlagen
  • Zusammenstellung der verkehrlichen Grundlagen für Immissionsberechnungen
  • Erstellung von Verkehrsfluss-Simulationsmodellen für einzelne Knotenpunkte, Straßenzüge und Stadtquartiere, Reisezeiten- und Rückstaulängenermittlung

SiGeKo

Auf Grundlage der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) hat jeder Bauherr während der Planung, der Ausführung und der Durchführung des Bauvorhabens eine Mitverantwortung für den Arbeitsschutz auf seiner Baustelle zu tragen. Hierbei geht es um die Koordination der Arbeitssicherheit, die immer erforderlich ist, wenn Beschäftigte mehrerer Bauunternehmer auf der Baustelle tätig werden. Die KIRCHNER Ingenieure sind in der Lage, die Aufgaben der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung durch speziell ausgebildete Mitarbeiter für Sie zu erbringen.
Als wesentliche Leistungen sind anzuführen:

  • Koordinationen in der Planungs- und Ausführungsphase
  • Erstellung der Vorankündigung
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Baustellenbegehungen

Schalltechnische Untersuchungen

Im Zusammenhang mit der Planung von Straßenverkehrsanlagen werden im Zuge der Entwurfsbearbeitung Schalltechnische Untersuchungen durchgeführt.
Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen sind die §§ 41 und 42 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 15.03.1974 in der Neufassung vom 18.12.2014 in Verbindung mit der gemäß § 43 BImSchG erlassenen „Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990“.

Die Berechnung wird unter Verwendung des elektronischen Rechenprogrammes „SoundPLAN, Version 8.0“ durchgeführt und in den Berechnungsunterlagen als Emissionspegel und als Beurteilungspegel dargestellt.

Freiraumplanung

Städte und Gemeinden unterliegen einem ständigen Strukturwandel mit der Gefahr des Attraktivitäts- und Urbanitätsverlustes. Bei der Ordnung und Gliederung urbaner Strukturen spielen Freiräume, unabhängig von der Größe einer Stadt oder eines Gewerbe- oder Industriestandortes, eine wesentliche Rolle. Die Wandlung, Anpassung und Erneuerung von öffentlichen Plätzen, Grünflächen, Straßen und Verkehrsflächen durch Neubau- oder Umbaumaßnahmen ist daher ein probates Mittel, der o.g. Gefahr entgegenzutreten.

Gerne informieren wir Sie persönlich!

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